Leistungen · Säule 2
Schutzberatung bei Bedrohung: Struktur statt Ohnmacht
Wenn Ihre Adresse veröffentlicht wurde, ein Stalker Sie verfolgt oder Sie wegen Ihres Berufs bedroht werden, brauchen Sie zwei Dinge: schnelle erste Schritte und einen Plan, der danach nicht aufhört. Die Schutzberatung ist ein strukturiertes Mandat über typischerweise 6–8 Wochen. Sie beginnt mit dem Dringendsten und endet erst, wenn das Ergebnis überprüft ist.
Bei unmittelbarer Gefahr: Polizei 110. Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen": 116 016 (rund um die Uhr, kostenlos, anonym) · Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS: 116 006 (täglich 7–22 Uhr). Bei Stalking und häuslicher Gewalt finden Sie zusätzlich Unterstützung bei den Interventionsstellen Ihres Bundeslandes. Unsere Arbeit ersetzt weder Polizei noch Anwalt; sie sorgt dafür, dass Ihre Daten Angreifern nicht länger den Weg zeigen.
Für wen
Für Menschen in einer konkreten Bedrohungslage: Stalking-Betroffene, Opfer von Doxxing, bedrohte Berufsträger (Ärztinnen, Richter, Mitarbeiterinnen von Jugendämtern und Behörden, Kommunalpolitiker, Journalistinnen). Auch dann, wenn die Bedrohung schon länger andauert und frühere Einzelmaßnahmen verpufft sind.
Die fünf Phasen
- Sofortmaßnahmen (Woche 1–3). Das Dringendste zuerst: Auskunftssperre im Melderegister und Übermittlungssperren, inhaltlich von uns vorbereitet, gestellt über die Kanzlei oder durch Sie selbst mit unserer Anleitung. Dazu die Akut-Härtung Ihrer Kommunikation und, wo relevant, der Fahrzeug-Halterdaten.
- Löschkaskade (Woche 2–6). Systematisches Abarbeiten aller privatwirtschaftlichen Fundstellen: Datenhändler, Auskunfteien, Verzeichnisse, Suchmaschinen, Plattformen. Sie versenden unsere vorbereiteten Musterschreiben in eigenem Namen; wo rechtliche Durchsetzung nötig ist (etwa Google-Delisting oder Löschansprüche nach Art. 17 DSGVO), übernimmt die kooperierende Kanzlei mit eigenem Mandat.
- Strukturelle Härtung (Woche 3–8). Damit neue Fundstellen gar nicht erst entstehen: Postadress-Struktur (Postfach/PMB), Impressums- und Geschäftsadresslösungen, Briefing für Familie und Umfeld, technische Vollhärtung Ihrer Geräte und Konten.
- Verifikation (Woche 6–8). Wir wiederholen die Analyse und dokumentieren schwarz auf weiß, was sich verändert hat und was noch offen ist.
- Monitoring (laufend, optional). Übergang in die dauerhafte Überwachung: neue Fundstellen und Leaks werden erkannt, bevor sie gefährlich werden.
Pakete und Preise
| Paket | Umfang | Preis inkl. MwSt.* |
|---|---|---|
| Kompakt | Phasen 1–2, Kernperson | 4.000 € |
| Standard | Phasen 1–4, Kernperson inkl. technischer Härtung | 7.500 € |
| Familie / Komplex | Alle Phasen, Person + Familie + Struktur | 11.000 € |
*Hinzu kommen, falls rechtliche Durchsetzung durch die Kanzlei gewünscht ist, deren Honorare (typischerweise 1.500–4.500 € je nach Umfang). Diese rechnen wir transparent als durchlaufenden Posten ohne jeden Aufschlag weiter, oder die Kanzlei rechnet direkt mit Ihnen ab. Sie schließen zwei getrennte Verträge: einen mit uns, einen mit der Kanzlei.
Wir: Recherche, Analyse, Priorisierung, Vorlagen, technische Umsetzung, Koordination, Monitoring.
Die kooperierende Fachkanzlei: Rechtliche Prüfung im Einzelfall, Anträge bei Behörden, Geltendmachung von Lösch-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen, Vertretung. Diese Trennung ist gesetzlich vorgegeben (Rechtsdienstleistungsgesetz), und sie schützt Sie: Jede rechtliche Frage beantwortet jemand, der es darf.
Sie selbst: Versand vorbereiteter Musterschreiben in eigenem Namen, wo kein Anwalt nötig ist.
Häufige Fragen zur Schutzberatung
Verschwinde ich damit aus dem Internet?
Nein, und seien Sie skeptisch bei jedem, der das behauptet. Realistisch ist: Ihre Adresse und private Daten werden für Angreifer erheblich schwerer auffindbar, und neue Veröffentlichungen fallen früh auf. Den Unterschied dokumentieren wir messbar: mit einem Ausgangsbefund vor und einem Re-Scan nach dem Mandat.
Bekomme ich die Auskunftssperre sicher?
Eine Sperre nach § 51 Bundesmeldegesetz setzt voraus, dass Sie eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit glaubhaft machen können; die Praxis der Behörden ist unterschiedlich streng. Wir bereiten die Glaubhaftmachung bestmöglich vor (dokumentierte Bedrohungslage, Belegsammlung, Chronologie); versprechen können wir die Bewilligung nicht.
Muss ich zur Polizei gegangen sein?
Nein. Eine Anzeige kann aber für Sperren und Ansprüche hilfreich sein; auch dazu beraten Kanzlei und Opferschutzstellen.
Was kostet die Schutzberatung?
Feste Paketpreise: Kompakt 4.000 €, Standard 7.500 €, Familie/Komplex 11.000 €, jeweils inkl. MwSt. Kommt die Kanzlei für rechtliche Durchsetzung zum Einsatz, entstehen deren Honorare zusätzlich (typischerweise 1.500–4.500 €), transparent als durchlaufender Posten ohne Aufschlag oder direkt mit der Kanzlei abgerechnet.
Wie schnell können Sie anfangen?
Erstgespräch in der Regel innerhalb weniger Werktage, bei markierter Dringlichkeit schneller. Erste Sofortmaßnahmen lassen sich oft in der ersten Mandatswoche anstoßen.
Erstgespräch — werktags Antwort binnen 24 Stunden.
Kostenlos, vertraulich und auf Wunsch pseudonym: Sie müssen uns beim Erstkontakt nicht Ihren richtigen Namen nennen. Wenn Sie eine akute Bedrohungslage markieren, antworten wir so schnell wir können.