Ratgeber · Akute Krise
Bedrohung dokumentieren: Beweise sichern, die vor Gericht halten
Brauchbare Dokumentation folgt vier Regeln: Sichern kommt vor Löschen oder Blockieren. Jede Sicherung braucht Kontext: vollständige URL, Datum, Uhrzeit, Absenderprofil, Gesprächsverlauf statt Ausschnitt. Eine chronologische Übersichtsliste (Stalking-Tagebuch: Datum, Vorfall, Beleg-Nummer, Zeugen, Auswirkung) macht aus Einzelstücken ein Muster. Genau das Muster brauchen Anzeige, Gewaltschutzantrag und Auskunftssperre. Und alles liegt doppelt: auf einem Medium, auf das der Täter keinen Zugriff hat, plus einer Kopie außer Haus.
Bei unmittelbarer Gefahr: Polizei 110. Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen": 116 016 (rund um die Uhr, kostenlos, anonym) · Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS: 116 006 (täglich 7–22 Uhr).
Zwischen „mir glaubt ja doch niemand" und einem erfolgreichen Gewaltschutzantrag liegt fast immer dasselbe: Dokumentation. Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht und Meldebehörde entscheiden nach Aktenlage. Und die Aktenlage stellen in Bedrohungsfällen zunächst Sie selbst her. Dieser Artikel zeigt, wie das geht, ohne dass die Dokumentation selbst zur Belastung wird.
Regel 1: Sichern vor Löschen — immer
Der verständliche Impuls, Verletzendes sofort zu löschen oder den Absender zu blockieren, ist der teuerste Fehler in diesem Bereich. Gelöschte Nachrichten sind weg, blockierte Kanäle dokumentieren nichts mehr; die Plattform gibt Inhalte später nur selten heraus. Erst sichern, dann melden, dann (mit Bedacht) blockieren oder stummschalten. Bei laufender Belästigung ist Stummschalten oft die bessere Wahl: Sie müssen nichts mehr sehen, die Beweiskette läuft weiter.
Regel 2: Kontext sichern, nicht nur den Ausschnitt
- Screenshots mit vollständiger URL in der Adresszeile, sichtbarem Datum und sichtbarer Uhrzeit (Systemuhr im Bild).
- Das Absenderprofil komplett: Profilseite, Nutzername, Profil-URL, Follower-Kontext, denn Profile werden umbenannt und gelöscht.
- Der ganze Verlauf, nicht der einzelne Satz: Ein aus dem Zusammenhang gerissener Screenshot ist angreifbar; der vollständige Verlauf nicht.
- Alle Kopien und Weiterverbreitungen, nicht nur die erste Fundstelle.
- Originaldateien behalten: Sprachnachrichten als Datei exportieren, E-Mails samt Kopfzeilen (Header) speichern, Fotos im Original. Metadaten sind Beweismaterial.
- Anrufe: Anrufliste fotografieren/exportieren, Mailbox-Nachrichten aufbewahren. Heimliche Gesprächsmitschnitte dagegen sind rechtlich heikel (§ 201 StGB); davon ohne anwaltlichen Rat absehen.
Regel 3: Das Stalking-Tagebuch — die Übersicht, die alles trägt
Einzelbeweise wirken erst als Muster, und das Muster zeigt die Übersichtsliste. Von Polizei- und Opferschutzstellen wird sie ausdrücklich empfohlen. Je Vorfall eine Zeile:
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Nr. & Datum/Uhrzeit | fortlaufende Nummer, exakter Zeitpunkt |
| Vorfall | was geschah, nüchtern und ohne Wertung („3 Anrufe unterdrückte Nummer", „Nachricht mit Wortlaut …") |
| Ort/Kanal | wo bzw. über welches Medium |
| Beleg | Verweis auf die Anlage („Anlage 12: Screenshot") |
| Zeugen | wer es gesehen/gehört hat, mit Kontakt |
| Auswirkung | Arztbesuch, Krankschreibung, Schlosswechsel, Fehltag (rechtlich relevant) |
Führen Sie die Liste zeitnah: Einträge „aus der Erinnerung, Wochen später" verlieren an Wert. Für die Übergabe an Polizei oder Kanzlei: Liste vorne, nummerierte Anlagen dahinter, chronologisch. Diese eine Stunde Sortierarbeit verändert erfahrungsgemäß, wie ernst ein Vorgang genommen wird.
Regel 4: Sicher aufbewahren — doppelt
- Auf einem Gerät oder Speicher, auf das die angreifende Person keinen Zugriff hat. Bei Tätern aus dem Umfeld heißt das: nicht auf dem gemeinsam genutzten Rechner, nicht in der geteilten Cloud. Vorher Konten und Freigaben prüfen.
- Eine zweite Kopie außer Haus: verschlüsselter Cloud-Speicher mit eigenem, neuem Passwort oder ein Datenträger bei einer Vertrauensperson.
- Nichts nachträglich verändern: Dateien nicht umbenennen-und-bearbeiten, keine Markierungen ins Original; Anmerkungen gehören in die Liste, nicht ins Beweisstück.
Wofür die Dokumentation konkret gebraucht wird
- Strafanzeige (§ 238 StGB Nachstellung, § 126a StGB Doxxing, § 241 StGB Bedrohung u. a.): Das Muster wiederholter Vorfälle ist oft tatbestandsentscheidend. Seit der Reform 2021 genügt bei der Nachstellung „wiederholtes" Verhalten.
- Gewaltschutzanordnung (§ 1 GewSchG): Das Familiengericht braucht glaubhaft gemachte Vorfälle; im Eilverfahren zählt die vorbereitete Chronologie doppelt.
- Auskunftssperre (§ 51 BMG): Die Meldebehörde verlangt Tatsachen; Ihre Dokumentation ist die Tatsachengrundlage: Anleitung zum Antrag.
- Plattform-Meldungen (Art. 16 DSA) und spätere zivilrechtliche Ansprüche über die Kanzlei.
Delegieren Sie, was Sie belastet: Eine Vertrauensperson kann das Beobachten und Sichern neuer Vorfälle übernehmen, damit Sie nicht täglich selbst in die Inhalte schauen müssen. Und wenn die Bedrohung andauert, gehört neben die Dokumentation die zweite Frage: wie der Angreifer überhaupt an Ihre Daten kommt. Das ist der Punkt, an dem unsere Schutzberatung ansetzt.
Ihre Dokumentation steht, aber Sie wollen wissen, welche Ihrer Daten dem Angreifer überhaupt den Zugriff auf Ihr Leben ermöglichen?
Genau dafür gibt es die Expositionsanalyse: Wir prüfen systematisch sieben Quellenbereiche und liefern einen priorisierten Befund mit Maßnahmenplan. Das Erstgespräch dazu ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch pseudonym.
Häufige Fragen
Reicht ein einfacher Screenshot als Beweis?
Er ist besser als nichts, aber angreifbar. Stark wird er durch Kontext: vollständige URL, Datum und Uhrzeit im Bild, das gesicherte Absenderprofil und der komplette Verlauf statt eines Ausschnitts, dazu ein Eintrag in der chronologischen Übersichtsliste mit Anlagen-Nummer und etwaigen Zeugen.
Was gehört in ein Stalking-Tagebuch?
Je Vorfall: laufende Nummer, Datum und Uhrzeit, nüchterne Beschreibung, Ort oder Kanal, Verweis auf den gesicherten Beleg, Zeugen mit Kontakt und die konkrete Auswirkung auf Sie (Arztbesuch, Fehltag, Schlosswechsel). Zeitnah geführt wird die Liste zur tragenden Grundlage für Anzeige, Gewaltschutzantrag und Auskunftssperre.
Darf ich Anrufe heimlich mitschneiden?
Grundsätzlich nein: Die heimliche Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 StGB strafbar und kann Sie selbst angreifbar machen. Sichern Sie stattdessen Anruflisten und Mailbox-Nachrichten (die der Anrufer wissentlich hinterlässt) und klären Sie Ausnahmefälle vorher anwaltlich.
Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsförmige Schritte (Anträge, Löschansprüche, Unterlassung) gehören in die Hände einer Kanzlei. Wenn Sie Ihre eigene Auffindbarkeit systematisch reduzieren möchten: Erstgespräch vereinbaren.
Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand: 18. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Gesetzeslage und Behördenpraxis können sich ändern.
- § 238 StGB (Nachstellung), § 126a StGB, § 241 StGB, § 201 StGB — gesetze-im-internet.de
- § 1 GewSchG (Schutzanordnungen); § 51 BMG (Auskunftssperre)
- Empfehlungen der Polizeilichen Kriminalprävention (polizei-beratung.de) und des WEISSEN RINGS zum Stalking-Tagebuch