Ratgeber · Akute Krise

Stalker findet meine Adresse — die ersten 48 Stunden

Reihenfolge schlägt Vollständigkeit: erst physische Sicherheit (wo schlafen Sie heute, wer ist informiert), dann Dokumentation (Stalking-Tagebuch, Beweise sichern), dann Behörden (Anzeige, Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz), dann Datenreduktion (Auskunftssperre nach § 51 BMG, Übermittlungssperren). Wer mit der Datenreduktion anfängt, verliert Zeit an der falschen Stelle. Und: Nehmen Sie keinen Kontakt zum Täter auf.

Bei unmittelbarer Gefahr: Polizei 110. Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen": 116 016 (rund um die Uhr, kostenlos, anonym) · Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS: 116 006 (täglich 7–22 Uhr).

Lesen Sie diese Seite möglichst nicht auf einem Gerät, auf das die Person Zugriff haben könnte, etwa ein früher gemeinsam genutztes Handy oder ein Gerät, dessen Passwort sie kennt. Nutzen Sie im Zweifel ein fremdes Gerät (Arbeit, Freunde, Bücherei). Wie Sie Besuche dieser Seite aus dem Verlauf entfernen: Spuren im Browser löschen. Der Knopf unten rechts ersetzt diese Seite sofort durch eine neutrale.

Der Moment, in dem klar wird, dass ein Stalker die eigene Wohnadresse kennt (ein Brief im Kasten, eine Andeutung in einer Nachricht, die Person steht vor dem Haus), verändert alles. Bis dahin war die Bedrohung digital. Jetzt ist sie räumlich. Dieser Artikel führt durch die ersten 48 Stunden, in der Reihenfolge, die zählt. Kurz, nummeriert, ohne Umwege.

Ein Grundsatz vorweg, der für alles Folgende gilt: Nehmen Sie keinen Kontakt zum Täter auf. Nicht antworten, nicht zur Rede stellen, nicht drohen, nichts erklären. Jede Reaktion ist aus Tätersicht ein Erfolg und liefert neue Ansatzpunkte.

Stunde 0–2: Sicherheit vor allem anderen

  1. Entscheiden Sie, wo Sie heute Nacht schlafen. Wenn die Person gewaltbereit ist oder Sie es nicht einschätzen können, ist ein paar Nächte woanders zu übernachten keine Überreaktion, sondern eine Option, die Sie sich erlauben dürfen: Freunde, Familie, Hotel. Bei häuslicher Gewalt vermitteln das Hilfetelefon (116 016) und die Interventionsstellen der Länder auch Schutzunterkünfte.
  2. Informieren Sie Ihr direktes Umfeld. Nachbarn, Hausverwaltung, gegebenenfalls Vermieter: „Es kann sein, dass eine Person nach mir fragt oder sich Zutritt verschaffen will. Bitte nichts herausgeben, nichts aufhalten, im Zweifel 110." Auch die Arbeitsstelle: Empfang und Vorgesetzte sollten wissen, dass keine Auskünfte über Sie gegeben werden.
  3. Prüfen Sie die Wohnung nüchtern. Wer hat Schlüssel? Ein früherer Partner mit Schlüssel heißt: Schließzylinder tauschen, heute, nicht nächste Woche. Klingelschild: Muss dort Ihr voller Name stehen? Briefkasten abschließbar?
  4. Telefon: Unbekannte Nummern nicht annehmen, Mailbox arbeiten lassen, nichts löschen. Jeder Anruf ist ein Beweisstück.

Stunde 2–12: Dokumentation aufbauen

Ab jetzt gilt: Alles, was passiert, wird dokumentiert. Polizei, Gerichte und später die Meldebehörde arbeiten mit Tatsachen. Und Tatsachen sind bei Stalking fast immer eine Kette kleiner Vorfälle, die einzeln harmlos wirken. Genau deshalb ist das Stalking-Tagebuch das wichtigste Werkzeug, das Sie selbst in der Hand haben. Es wird von Polizei- und Opferschutzstellen ausdrücklich empfohlen.

  • Was hinein gehört: Datum, Uhrzeit, Ort, was genau passiert ist, wer es beobachtet hat, wie es Sie beeinträchtigt hat (Angst, Schlaflosigkeit, Krankschreibung; das ist rechtlich relevant).
  • Beweise anhängen: Screenshots mit URL und Datum, Fotos, Nachrichten im Original-Verlauf (nicht nur Ausschnitte), Briefe, Zeugennamen.
  • Nichts löschen und nichts blockieren, bevor gesichert ist. Der Impuls, alles vom Täter zu löschen, ist verständlich, vernichtet aber Beweise. Sichern, dann stummschalten statt blockieren, wo das möglich ist.
  • Zweite Kopie außer Haus: verschlüsselter Cloud-Speicher oder eine Vertrauensperson. Ausführlich: Bedrohung dokumentieren.

Tag 1: Polizei und Gewaltschutz

Erstatten Sie Anzeige. Nachstellung ist nach § 238 StGB strafbar; seit der Reform 2021 genügt „wiederholtes" statt „beharrliches" Verhalten, und digitale Begehungsformen (Kontenzugriff, Verbreiten von Aufnahmen, Fake-Profile) sind ausdrücklich erfasst. Nehmen Sie Ihre Dokumentation mit, chronologisch geordnet, mit einer kurzen Übersicht vorne. Lassen Sie sich das Aktenzeichen geben: Sie brauchen es für fast alles Weitere.

Fragen Sie nach einer Gefährderansprache. Die Polizei kann die Person aufsuchen und ihr unmissverständlich klarmachen, dass ihr Verhalten aktenkundig ist. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Täter ab. Besprechen Sie es mit den Beamten.

Prüfen Sie zivilrechtlichen Gewaltschutz. Nach § 1 Gewaltschutzgesetz kann das Familiengericht der Person verbieten, sich Ihrer Wohnung zu nähern, Kontakt aufzunehmen (ausdrücklich auch über Telefon und Messenger) oder Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten. In Eilfällen geht das im Wege der einstweiligen Anordnung binnen Tagen. Ein Verstoß gegen die Anordnung ist nach § 4 GewSchG strafbar; die Anordnung gibt der Polizei also eine klare Eingriffsgrundlage. Die Antragstellung ist anwaltliche Arbeit oder läuft über Beratungsstellen; das Gericht nimmt Anträge auch direkt an.

Neu seit Juli 2026: Der Gesetzgeber hat das Gewaltschutzgesetz erweitert (Gesetz v. 02.07.2026). Ab dem 1. Juli 2027 können Gerichte zur Überwachung von Kontakt- und Näherungsverboten eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel", § 1a GewSchG) anordnen, nach spanischem Vorbild. Wenn Ihr Verfahren länger läuft, sprechen Sie diese Möglichkeit mit Ihrer Kanzlei an.

Tag 1–2: Technische Erstsicherung

Stalker aus dem persönlichen Umfeld wissen oft mehr über Ihre Konten, als Ihnen bewusst ist. Bevor Sie Ihre Adresse schützen, schließen Sie die digitalen Türen:

  1. E-Mail-Konto zuerst: neues, nirgendwo sonst verwendetes Passwort. Das E-Mail-Konto ist der Generalschlüssel zu allen anderen Konten.
  2. Zwei-Faktor-Authentifizierung überall aktivieren, wo es geht: so richten Sie sie richtig ein.
  3. Geteilte Konten und Freigaben trennen: Standortfreigaben (Google/Apple-Konto, „Wo ist?", Familienfreigaben), gemeinsame Streaming- und Shopping-Konten, Cloud-Alben. Prüfen Sie in jedem wichtigen Konto die Liste der angemeldeten Geräte und werfen Sie unbekannte hinaus.
  4. Bei konkretem Verdacht auf Überwachungssoftware: Verhält sich das Handy auffällig, wusste die Person Dinge, die sie nicht wissen konnte? Dann behandeln Sie das Gerät als kompromittiert und lesen Sie Stalkerware erkennen, und zwar von einem anderen Gerät aus.

Tag 2: Meldedaten und Post

  1. Auskunftssperre nach § 51 BMG anstoßen. Sie haben jetzt, was die Meldebehörde sehen will: Anzeige mit Aktenzeichen, dokumentierte Vorfälle, gegebenenfalls den Gewaltschutzantrag. Die Sperre ist gebührenfrei, gilt zwei Jahre und ist bei Stalking das wirksamste Instrument gegen den offiziellen Auskunftsweg. Anleitung: Auskunftssperre Schritt für Schritt.
  2. Übermittlungssperren gleich mit beantragen (kostenlos, ohne Begründung, in einem Schreiben): die Übersicht.
  3. Postwege prüfen: Pakete an Abholstationen, keinen Nachsendeauftrag an die neue Adresse legen, wenn Sie umgezogen sind (der klassische Fehler), Rechnungen und Verträge auf die neue Struktur umstellen.

Die Woche danach: von der Abwehr zur Struktur

Nach den ersten 48 Stunden verschiebt sich die Aufgabe: Es geht nicht mehr um den einen Vorfall, sondern darum, wie die Person an Ihre Adresse gekommen ist und welche Wege noch offen sind. Melderegister, Vereinswebseiten, Impressen, Datenhändler, die Profile Ihrer Angehörigen, alte Leaks: Irgendwoher kam die Information. Solange die Quelle offen ist, hilft auch ein Umzug nur begrenzt: Die neue Adresse sickert über dieselben Kanäle wieder durch. Wenn ein Umzug ansteht: Umzug unter Schutzbedingungen.

Das Umfeld briefen: Angehörige und enge Freunde sind die häufigste unbeabsichtigte Informationsquelle, etwa der Geburtstagsgruß mit Ortsangabe, das geteilte Foto, die arglose Auskunft am Telefon. Sagen Sie klar: keine Auskünfte über Sie an niemanden, keine Fotos mit Ihnen ohne Rückfrage, verdächtige Kontaktversuche sofort an Sie weiterleiten.

Sie müssen das nicht allein durcharbeiten. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" (116 016) berät rund um die Uhr und kostenlos, der WEISSE RING unter 116 006 täglich von 7 bis 22 Uhr. Die Interventionsstellen der Bundesländer begleiten Betroffene von Stalking und häuslicher Gewalt auch längerfristig.

Die ersten 48 Stunden sind überstanden, aber Sie wissen nicht, über welche Wege Ihre Adresse gefunden wurde und welche davon noch offen sind?

Genau dafür gibt es die Expositionsanalyse: Wir prüfen systematisch sieben Quellenbereiche und liefern einen priorisierten Befund mit Maßnahmenplan. Das Erstgespräch dazu ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch pseudonym.


Häufige Fragen

Der Stalker kennt meine Adresse: Muss ich sofort umziehen?

Nicht zwingend, und nicht als erste Maßnahme. Erst kommen Sicherheit, Dokumentation, Anzeige und Gewaltschutzanordnung, dann die Sperrung der Datenwege. Ein Umzug ohne vorherige Schließung der Quellen (Melderegister, Verzeichnisse, Angehörigen-Profile) führt oft dazu, dass die neue Adresse binnen Monaten wieder auffindbar ist.

Was bringt eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz?

Das Familiengericht kann Kontakt-, Näherungs- und Aufenthaltsverbote aussprechen (§ 1 GewSchG), in Eilfällen binnen Tagen per einstweiliger Anordnung. Der entscheidende Punkt: Ein Verstoß ist nach § 4 GewSchG strafbar. Die Polizei kann dann sofort einschreiten, statt erst einen neuen Straftatbestand prüfen zu müssen.

Führt die Polizei bei Stalking wirklich etwas aus?

Nachstellung ist nach § 238 StGB strafbar, und die Reform von 2021 hat die Schwelle gesenkt: „wiederholtes" Verhalten genügt, digitale Tatformen sind ausdrücklich erfasst. Wie weit Ermittlungen kommen, hängt stark von der Beweislage ab. Genau deshalb ist das lückenlose Stalking-Tagebuch mit gesicherten Beweisen der Faktor, den Sie selbst am stärksten beeinflussen können.

Soll ich den Stalker blockieren?

Erst sichern, dann entscheiden. Blockieren beendet die Beweiskette auf diesem Kanal, und manche Täter weichen dann auf unberechenbarere Wege aus. Oft ist Stummschalten die bessere Wahl: Sie müssen die Nachrichten nicht mehr sehen, die Dokumentation läuft weiter. Besprechen Sie das Vorgehen mit Polizei oder Beratungsstelle.

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsförmige Schritte (Anträge, Löschansprüche, Unterlassung) gehören in die Hände einer Kanzlei. Wenn Sie Ihre eigene Auffindbarkeit systematisch reduzieren möchten: Erstgespräch vereinbaren.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 18. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Gesetzeslage und Behördenpraxis können sich ändern.

  • § 238 StGB (Nachstellung) i.d.F. seit 01.10.2021 — gesetze-im-internet.de
  • § 1, § 4 Gewaltschutzgesetz (GewSchG); § 1a GewSchG (elektronische Aufenthaltsüberwachung, eingeführt durch Gesetz v. 02.07.2026, in Kraft ab 01.07.2027)
  • § 51 BMG (Auskunftssperre), § 50 Abs. 5 BMG (Übermittlungssperren)
  • Empfehlungen der Polizeilichen Kriminalprävention (polizei-beratung.de) zu Stalking und Stalking-Tagebuch
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" 116 016 (rund um die Uhr); WEISSER RING 116 006 (täglich 7–22 Uhr)